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AGB

1. Datenschutz auf einen Blick

Die Angebote der Livin Media GmbH erfolgen ausschließlich

aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit

auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie

nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen

des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbzw.

Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1. Vertragsabschluss/Storno

(1) In Prospekten, Anzeigen, E-Mails usw. enthaltene Angebote

sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend

und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote ist

die Livin Media GmbH 14 Kalendertage gebunden.

(2) Lehnt die Livin Media GmbH eingehende Agenturaufträge

nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt

dies als Annahme.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks

Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich

niederzulegen.

(4) Die Livin Media GmbH gewährt dem Auftraggeber ein kostenlosez

Stornierungsrecht innerhalb der ersten 10 Werktage

nach Vertragsabschluss.

(5) Gegen eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswerts ist

der Auftraggeber bis zu 4 Wochen nach Vertragsschluss berechtigt,

den Auftrag zu stornieren.

(6) Für Stornierungen nach diesem Zeitraum wird der volle

Buchungsbetrag berechnet, oder es erfolgt eine Gutschrift des

Anzeigenvolumens zur Einbuchung in dem jeweils laufenden

Kalenderjahr.

(7) Das Recht zur Stornierung erlischt – abweichend von den

Absätzen 1 und 2 – spätestens 21 Werktage vor dem vertraglich

vereinbarten ersten Ausführungstermin. Bei Kombibuchungen

und Jahresbuchungen findet § 1.5, 1.6 u. 1.7 keine

Anwendung.

2. Abruffrist

Sofern kein expliziter Schalttermin bei der Auftragsvergabe

vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, von

seinem Wahlrecht im laufenden Kalenderjahr Gebrauch zu

machen. Das Recht zum Leistungsabruf erlischt ersatzlos am

31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, sofern der Auftraggeber

die Möglichkeit hatte, von seinem Recht auch tatsächlich Gebrauch

zu machen.

3. Daten

Der Auftraggeber stellt bei der Übermittlung von Daten sicher,

dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen, und stellt die

Livin Media GmbH von sämtlichez Ansprüchen Dritter hinsichtlich

der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes

verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Daten

erneut unentgeltlich an die Livin Media GmbH zu übermitteln.

4. Daten-Anlieferung

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen

Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig,

vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen

entsprechend angeliefert werden und sie sich für die

vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Bildschirmdarstellung

im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten

Art und Größe eignen.

5. Rücktrittsrecht der Livin Media GmbH

Die Livin Media GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,

sofern die Anzeigeninhalte erst nach Vertragsunterzeichnung

geliefert werden und diese in erheblicher Weise nicht

mit der Unternehmensphilosophie der Livin Media GmbH zu

vereinbaren sind.

6. Preise und Zahlungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach den gültigen Mediadaten

der Livin Media GmbH bzw. nach dem individuell mit

dem Auftraggeber vereinbarten Vertrag.

(2) Alle Rechnungen sind sofort fällig. Ist der Auftraggeber

mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Livin Media

GmbH vor, etwaige weitere Leistungen bis zum Ausgleich der

fälligen Zahlungen nicht auszuführen bzw. geeignete rechtliche

Schritte einzuleiten.

(3) Nutzungs- und Verarbeitungsrechte an Adressdaten werden

vorbehaltlich der vollständigen Zahlung eingeräumt. Der

Auftraggeber ist im Falle des Zahlungsverzugs 4 Wochen nach

Eintritt der Fälligkeit nicht mehr berechtigt, die Adressdaten

zu verwenden.

7. Schalttermine

Der Auftraggeber hat einen Anspruch darauf, dass die von ihm

in Auftrag gegebene Anzeige in der/den gebuchten Ausgaben/

Medien erscheint. Aus Gründen technischer und redaktioneller

Natur kann die Publizierung bis zu 72 Stunden nach dem vorgesehenen

Zieltermin erfolgen.

8. Anzeigenplatzierung

Falls vertraglich explizit nichts anderes vereinbart wurde, ist

die Livin Media GmbH berechtigt, die Anzeigenplatzierung an

geeigneter Stelle innerhalb der Anzeigenstellen des betreffenden

Newsletters/Magazins frei vorzunehmen. Der Auftraggeber

hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung.

Anzeigen ohne gestalteten Rahmen werden von der Livin Media

GmbH mit einem feinen Rahmen von maximal zwei Pixeln

Breite außerhalb des gebuchten Formates versehen.

9. Gewährleistung

(1) Hat der Leistungsgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit

oder eignet sich nicht für die ausdrücklich nach

dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein

oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber

nach den öffentlichen Äußerungen der Livin Media GmbH

erwarten kann, leistet die Livin Media GmbH grundsätzlich

Nacherfüllung durch Nachlieferung. Die Nachlieferung erfolgt

durch eine gleichwertige Platzierung in einem der Livin Media

GmbH eigenen Newsletter/Magazin. Die Vereinbarung einer

Fixschuld bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Livin

Media GmbH.

(2) Die Livin Media GmbH sichert keinerlei Wirkungseffekte bei

einzelnen Kunden oder Auftraggebergruppen zu. Es besteht

daher keinerlei Anspruch auf Ermäßigung des Schaltpreises

bei Nichterreichen des gewünschten Responses, da von der

Livin Media GmbH keine Korrelation zwischen der Anzeigenschaltung

und dem erreichten Response garantiert werden

kann.

(3) Die Livin Media GmbH sorgt für die vertragsgemäße Aussendung

der Online-Medien/Newsletter/Magazine an die

Abonnenten unter Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten.

Die Livin Media GmbH sichert aus technischen Gründen

alleine die Aussendung, jedoch nicht die Zustellung bzw. das

tatsächliche Erreichen der Adressaten zu. Die Reichweiten der

Online-Medien differieren im üblichen Maße – eine Garantie

für die Leser- bzw. Abonnentenzahl kann daher nicht gegeben

werden. Ebenso garantiert die Livin Media GmbH nicht

die authentische und korrekte Darstellung der Anzeige am

Bildschirm des Abonnenten, da dies von dessen individuellen

ComputerEinstellungen und technischen Gegebenheiten beeinflusst

werden kann bzw. abhängig ist.

10. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der

Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, beiderseits

ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob

fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften beide

Seiten darüber hinaus für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur

bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf

entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen

Dritter sowie auf sonstige mittelbare und

Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein

von einer Seite garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt

gerade, die andere Partei gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die obigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens

einer Partei entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte

Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem

Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Beide Partner haften im Verhältnis zu Dritten jeweils selbstständig.

Sofern die Schuldfrage eindeutig auf Seiten eines

Partners liegt, stellt dieser den anderen Partner insofern von

den Forderungen des Dritten frei.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, alle rechtliche

Verantwortung, insbesondere auf Urheber-, Jugendschutz-

und Presserecht ,für beauftragte Veröffentlichungen

zu übernehmen und nur Texte zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung

zur Verfügung zu stellen, an denen er ein entsprechendes

Nutzungsrecht besitzt.

(2) Der Auftraggeber stellt die Livin Media GmbH von Ansprüchen

Dritter insoweit frei, als der Auftrag die Rechte Dritter

verletzt und der Rechtsverstoß durch den Auftraggeber vermeidbar

war und nicht eindeutig in der Risikosphäre der Livin

Media GmbH liegt. Der Auftraggeber hat sich insbesondere

vor Auftragsvergabe zu erkundigen, ob die Rechte Dritter seinem

Auftrag entgegenstehen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das

Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

Verträgen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen mit der Livin

Media GmbH ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische

Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen

oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Nürnberg.

(3) Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam,

so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen

nicht. Die Parteienverpflichten sich, an Stelle der

insoweit betroffenen unwirksamen Klausel eine neue Klausel

zu vereinbaren, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

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