AGB
1. Datenschutz auf einen Blick
Die Angebote der Livin Media GmbH erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen
des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1. Vertragsabschluss/Storno
(1) In Prospekten, Anzeigen, E-Mails usw. enthaltene Angebote
sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend
und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote ist
die Livin Media GmbH 14 Kalendertage gebunden.
(2) Lehnt die Livin Media GmbH eingehende Agenturaufträge
nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang ab, so gilt
dies als Annahme.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen.
(4) Die Livin Media GmbH gewährt dem Auftraggeber ein kostenlosez
Stornierungsrecht innerhalb der ersten 10 Werktage
nach Vertragsabschluss.
(5) Gegen eine Stornogebühr von 50 % des Auftragswerts ist
der Auftraggeber bis zu 4 Wochen nach Vertragsschluss berechtigt,
den Auftrag zu stornieren.
(6) Für Stornierungen nach diesem Zeitraum wird der volle
Buchungsbetrag berechnet, oder es erfolgt eine Gutschrift des
Anzeigenvolumens zur Einbuchung in dem jeweils laufenden
Kalenderjahr.
(7) Das Recht zur Stornierung erlischt – abweichend von den
Absätzen 1 und 2 – spätestens 21 Werktage vor dem vertraglich
vereinbarten ersten Ausführungstermin. Bei Kombibuchungen
und Jahresbuchungen findet § 1.5, 1.6 u. 1.7 keine
Anwendung.
2. Abruffrist
Sofern kein expliziter Schalttermin bei der Auftragsvergabe
vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, von
seinem Wahlrecht im laufenden Kalenderjahr Gebrauch zu
machen. Das Recht zum Leistungsabruf erlischt ersatzlos am
31.12. des jeweiligen Kalenderjahres, sofern der Auftraggeber
die Möglichkeit hatte, von seinem Recht auch tatsächlich Gebrauch
zu machen.
3. Daten
Der Auftraggeber stellt bei der Übermittlung von Daten sicher,
dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen, und stellt die
Livin Media GmbH von sämtlichez Ansprüchen Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes
verpflichtet sich der Auftraggeber, alle erforderlichen Daten
erneut unentgeltlich an die Livin Media GmbH zu übermitteln.
4. Daten-Anlieferung
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen
Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig,
vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen
entsprechend angeliefert werden und sie sich für die
vereinbarten Zwecke, insbesondere die jeweilige Bildschirmdarstellung
im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten
Art und Größe eignen.
5. Rücktrittsrecht der Livin Media GmbH
Die Livin Media GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
sofern die Anzeigeninhalte erst nach Vertragsunterzeichnung
geliefert werden und diese in erheblicher Weise nicht
mit der Unternehmensphilosophie der Livin Media GmbH zu
vereinbaren sind.
6. Preise und Zahlungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach den gültigen Mediadaten
der Livin Media GmbH bzw. nach dem individuell mit
dem Auftraggeber vereinbarten Vertrag.
(2) Alle Rechnungen sind sofort fällig. Ist der Auftraggeber
mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Livin Media
GmbH vor, etwaige weitere Leistungen bis zum Ausgleich der
fälligen Zahlungen nicht auszuführen bzw. geeignete rechtliche
Schritte einzuleiten.
(3) Nutzungs- und Verarbeitungsrechte an Adressdaten werden
vorbehaltlich der vollständigen Zahlung eingeräumt. Der
Auftraggeber ist im Falle des Zahlungsverzugs 4 Wochen nach
Eintritt der Fälligkeit nicht mehr berechtigt, die Adressdaten
zu verwenden.
7. Schalttermine
Der Auftraggeber hat einen Anspruch darauf, dass die von ihm
in Auftrag gegebene Anzeige in der/den gebuchten Ausgaben/
Medien erscheint. Aus Gründen technischer und redaktioneller
Natur kann die Publizierung bis zu 72 Stunden nach dem vorgesehenen
Zieltermin erfolgen.
8. Anzeigenplatzierung
Falls vertraglich explizit nichts anderes vereinbart wurde, ist
die Livin Media GmbH berechtigt, die Anzeigenplatzierung an
geeigneter Stelle innerhalb der Anzeigenstellen des betreffenden
Newsletters/Magazins frei vorzunehmen. Der Auftraggeber
hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung.
Anzeigen ohne gestalteten Rahmen werden von der Livin Media
GmbH mit einem feinen Rahmen von maximal zwei Pixeln
Breite außerhalb des gebuchten Formates versehen.
9. Gewährleistung
(1) Hat der Leistungsgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit
oder eignet sich nicht für die ausdrücklich nach
dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein
oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber
nach den öffentlichen Äußerungen der Livin Media GmbH
erwarten kann, leistet die Livin Media GmbH grundsätzlich
Nacherfüllung durch Nachlieferung. Die Nachlieferung erfolgt
durch eine gleichwertige Platzierung in einem der Livin Media
GmbH eigenen Newsletter/Magazin. Die Vereinbarung einer
Fixschuld bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Livin
Media GmbH.
(2) Die Livin Media GmbH sichert keinerlei Wirkungseffekte bei
einzelnen Kunden oder Auftraggebergruppen zu. Es besteht
daher keinerlei Anspruch auf Ermäßigung des Schaltpreises
bei Nichterreichen des gewünschten Responses, da von der
Livin Media GmbH keine Korrelation zwischen der Anzeigenschaltung
und dem erreichten Response garantiert werden
kann.
(3) Die Livin Media GmbH sorgt für die vertragsgemäße Aussendung
der Online-Medien/Newsletter/Magazine an die
Abonnenten unter Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten.
Die Livin Media GmbH sichert aus technischen Gründen
alleine die Aussendung, jedoch nicht die Zustellung bzw. das
tatsächliche Erreichen der Adressaten zu. Die Reichweiten der
Online-Medien differieren im üblichen Maße – eine Garantie
für die Leser- bzw. Abonnentenzahl kann daher nicht gegeben
werden. Ebenso garantiert die Livin Media GmbH nicht
die authentische und korrekte Darstellung der Anzeige am
Bildschirm des Abonnenten, da dies von dessen individuellen
ComputerEinstellungen und technischen Gegebenheiten beeinflusst
werden kann bzw. abhängig ist.
10. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, beiderseits
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften beide
Seiten darüber hinaus für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur
bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf
entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen
Dritter sowie auf sonstige mittelbare und
Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein
von einer Seite garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt
gerade, die andere Partei gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die obigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse
gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens
einer Partei entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Beide Partner haften im Verhältnis zu Dritten jeweils selbstständig.
Sofern die Schuldfrage eindeutig auf Seiten eines
Partners liegt, stellt dieser den anderen Partner insofern von
den Forderungen des Dritten frei.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, alle rechtliche
Verantwortung, insbesondere auf Urheber-, Jugendschutz-
und Presserecht ,für beauftragte Veröffentlichungen
zu übernehmen und nur Texte zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung
zur Verfügung zu stellen, an denen er ein entsprechendes
Nutzungsrecht besitzt.
(2) Der Auftraggeber stellt die Livin Media GmbH von Ansprüchen
Dritter insoweit frei, als der Auftrag die Rechte Dritter
verletzt und der Rechtsverstoß durch den Auftraggeber vermeidbar
war und nicht eindeutig in der Risikosphäre der Livin
Media GmbH liegt. Der Auftraggeber hat sich insbesondere
vor Auftragsvergabe zu erkundigen, ob die Rechte Dritter seinem
Auftrag entgegenstehen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Verträgen oder sonstigen Geschäftsbeziehungen mit der Livin
Media GmbH ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Nürnberg.
(3) Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen
nicht. Die Parteienverpflichten sich, an Stelle der
insoweit betroffenen unwirksamen Klausel eine neue Klausel
zu vereinbaren, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.